Zusammenfassung: Das FG Baden-Württemberg äußerte sich in dieser Entscheidung zum Vorliegen einer möglichen EU-Diskriminierung im Hinblick auf den für beschränkt Steuerpflichtige in Deutschland vorgesehenen Erbschaftssteuerfreibetrag. Dieser ist im Vergleich zu dem für unbeschränkt Steuerpflichtige geltenden Freibetrag deutlich niedriger.
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