Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich wegen der erneuten Inkraftsetzung des Eigenverbrauchstatbestands des § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG und wegen Zugrundelegung eines ermäßigten Umsatzsteuertarifs für Abwasser- und Abfallbeseitigungen.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 2 lit b UStG