Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, dass nach Implementierung der Gruppenbesteuerung eine Ausgleichsfähigkeit ausländischer Verlustvorträge im Rahmen der Hereinumwandlung nicht mehr besteht.
Rechtsgrundlagen: § 10 UmgrStG
Zusammenfassung: Das BMF weist darauf hin, dass nach Implementierung der Gruppenbesteuerung eine Ausgleichsfähigkeit ausländischer Verlustvorträge im Rahmen der Hereinumwandlung nicht mehr besteht.
Rechtsgrundlagen: § 10 UmgrStG