Mit 1. 1. 2021 sind die österreichischen Gesetzesnovellen, die im Gesetzespaket „Hass im Netz“ (HiNBG) verabschiedet wurden, sowie das neue Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) in Kraft getreten. Ab 31. 3. 2021 müssen die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des KoPl-G betroffenen Diensteanbieter die hierin vorgesehenen Verpflichtungen umsetzen. Gleichzeitig wurden Mitte Dezember 2020 die ersten Textentwürfe für zwei neue europäische Verordnungen, die den digitalen Bereich regeln sollen, vorgestellt. Es handelt sich dabei um den Digital Service Act (DSA) sowie den Digital Markets Act (DMA). Gerald Mair und Sebastian Feurstein stellen die wichtigsten Neuerungen kurz vor, vergleichen den DSA mit dem KoPl-G hinsichtlich der darin statuierten Löschpflicht und ziehen ein erstes Fazit zu der Frage, wie das KoPl-G im Lichte der neuen unionsrechtlichen Entwürfe zu betrachten ist.