Das Verbot der Einlagenrückgewähr soll das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft als dauernden Grundstock absichern und die Befriedigung der Gläubiger gewährleisten. Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob auch Sicherheitenbestellungen (downstream) von Muttergesellschaften für Kreditverbindlichkeiten gemeinsamer Tochtergesellschaften gegen das Einlagenrückgewährverbot verstoßen können. Auf allfällige strafrechtliche und/oder steuerrechtliche Fragen wird nicht eingegangen.