Das Regierungsprogramm 2020–2024 sieht in mehreren Punkten Reformen für das Gesellschaftsrecht vor. Im Kapitel Zivil- und Wirtschaftsrecht wird eine Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG) angekündigt, in der Standort- und Industriepolitik die Schaffung einer neuen Kapitalgesellschaftsform vorgesehen und unter der Überschrift „EPUs & KMUs“ schließlich noch die Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro in Aussicht gestellt. Für die neue Kapitalgesellschaftsform haben Kinsky/Kraus/Reich-Rohrwig im Auftrag des BMDW ein umfangreiches Gutachten erstellt. Im Rahmen der vom BMJ eingerichteten Arbeitsgruppe werden die Vorschläge diskutiert und weitere Stellungnahmen eingebracht. Vieles in dem Gutachten erscheint begrüßens- und umsetzungswert, von manchen Ideen sollte aber Abstand genommen werden.