Der VfGH bestätigte in einem kürzlich ergangenen Erkenntnis (VfGH 2. 3. 2021, E 1722/2020), dass Verluste aus Kapitalvermögen des außerbetrieblichen Bereichs weder vortragsfähig noch mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind.
Schlagwörter:
Der VfGH bestätigte in einem kürzlich ergangenen Erkenntnis (VfGH 2. 3. 2021, E 1722/2020), dass Verluste aus Kapitalvermögen des außerbetrieblichen Bereichs weder vortragsfähig noch mit anderen Einkunftsarten ausgleichsfähig sind.
Schlagwörter: