(SWK) – Nach der steuerlichen Homeoffice-Regelung ist nunmehr auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil kundgemacht worden. Das BMF hat inzwischen FAQs zum Homeoffice-Pauschale und zum sogenannten „Öffi-Ticket“ (Kostenübernahme für Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel durch den Arbeitgeber ab 1. 7. 2021) veröffentlicht.
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