Zusammenfassung: Kotschnigg befasst sich in seinem Beitrag mit einer Entscheidung des UFS aus dem Juni 2010 (Beschwerde zu dieser Entscheidung ist derzeit beim VwGH anhängig). Darin befand der UFS, dass eine zwischen Vater und Sohn getroffene Treuhandvereinbarung (Abtretung von Gesellschaftsanteilen an den Sohn bei gleichzeitiger Zurückbehaltung eines Treuhandanteils im Ausmaß von 1%) missbräuchlich ist, da sie der Vermeidung der GrESt-Pflicht dient. Mit Anmerkungen des Verfassers, der die Entscheidung des Senats in Frage stellt.