Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Reit- und Rennpferde ist nicht unionsrechtskonform! - Ermäßigter Steuersatz darf entsprechend der MwStSyst-RL nur auf Pferde für die Nahrungs- oder Futtermittelproduktion angewendet werden
SteuernDDr. Thomas Kühbacher, in der Unternehmensberatung tätigSWK 2011, S 452 Heft 9 v. 20.3.2011