Zusammenfassung: Im Beitrag werden Auszüge des BMF-Erlasses vom 28.2.2011 angeführt, in dem die durch das BBG 2011 bedingte Änderung im Bereich des NoVAG angeführt wird betreffend die Erhöhung des Malus für Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß einen bestimmten Grenzwert übersteigt.