Zusammenfassung: Fellner widmet sich in seinem Beitrag eingehend den per 2011 geltenden Neuerungen im Finanzstrafrecht, die die FinStrG-Novelle 2010 bedingt (ua betreffend Straftatbestände, Steuerstrafen, Verjährungsfristen, vereinfachte Strafverfügung, gerichtliches Finanzstrafverfahren, Verfahrensbeschleunigung, usw.). Im Zuge seiner Ausführungen zeigt der Verfasser aber auch auf, dass weiterhin Mängel bestehen, sei es, dass sie trotz Reform 2010 nicht beseitigt wurden, sei es, dass sie dadurch erst entstanden sind.