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Börsegesetz

RechtsprechungBearbeitet von Dr. Eleonore Berchtold-OstermannSWK 2011, R 48 Heft 28 v. 1.10.2011

ö§ 14 Abs 1 Z 4 BörseG 1989

Im Kurzbericht wird darüber informiert, dass der VfGH die Wortfolge "und 48c" in § 14 Abs 1 Z 4 Börsegesetz wegen der Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Erwerbsausübungsfreiheit und Gleichheit aufgehoben hat.

VfGH 4.3.2011, G 105/10

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