Ist der Schaden eines Einbruchsdiebstahls eine außergewöhnliche Belastung? - Zwangsläufige und außergewöhnliche private Vermögensschäden führen grundsätzlich zu keiner außergewöhnlichen Belastung im EStG
SteuernDr. Clemens Endfellner, LL.M., WP/StB, Mitarbeiter einer WPG/StBG; Dr. Martin Plankensteiner, Mitarbeiter einer WPG/StBGSWK 2011, S 571 Heft 13 v. 2.5.2011