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Ist der Schaden eines Einbruchsdiebstahls eine außergewöhnliche Belastung? - Zwangsläufige und außergewöhnliche private Vermögensschäden führen grundsätzlich zu keiner außergewöhnlichen Belastung im EStG

SteuernDr. Clemens Endfellner, LL.M., WP/StB, Mitarbeiter einer WPG/StBG; Dr. Martin Plankensteiner, Mitarbeiter einer WPG/StBGSWK 2011, S 571 Heft 13 v. 2.5.2011

§ 34 EStG; LStR, Rz 838

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