Zusammenfassung: In der vorliegenden Information wird seitens des BMF ua klargestellt, wie Fahrräder mit elektrischem (Hilfs-)Motor und Selbstbalance-Roller (sog. Segways) aus Sicht des Umsatzsteuerrechts zu beurteilen sind und, inwieweit ein Vorsteuerabzug für Lieferungen, sonstige Leistungen oder Importe im Zusammenhang damit möglich ist.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG; UStR 2000, Rz 1932