§ 7 TLAO
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, in welchem Verhältnis ein Vertreter seine zur Verfügung stehenden Mitteln verteilen muss, wenn diese nicht ausreichen, alle fälligen Verbindlichkeiten abzudecken.
VwGH 22.2.2008, 2007/17/0214
§ 7 TLAO
Die Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, in welchem Verhältnis ein Vertreter seine zur Verfügung stehenden Mitteln verteilen muss, wenn diese nicht ausreichen, alle fälligen Verbindlichkeiten abzudecken.
VwGH 22.2.2008, 2007/17/0214