§ 9 Abs 1 Wr. GebrauchsAbgG
Die Entscheidung behandelt die Frage, woran die Abgabepflicht gem. § 9 Abs 1 Wr. GebrausAbgG. anknüpft: an das Bestehen einer bescheidmäßig erteilten Gebrauchserlaubnis oder an einer tatsächlichen Ausnützung der erteilten Bewilligung.
VwGH 25.1.2008, 2004/17/0110