Art 232 Abs 1 ZK-DVO
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Frage, unter welchen Umständen die Zollanmeldung die Benutzung des grünen Ausgangs " anmeldefreie Waren" zur vorübergehenden Verwendung erlauben darf.
Art 232 Abs 1 ZK-DVO
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Frage, unter welchen Umständen die Zollanmeldung die Benutzung des grünen Ausgangs " anmeldefreie Waren" zur vorübergehenden Verwendung erlauben darf.