§ 2 Abs 2 EStG 1988
Grundsätzlich ist bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, jedes Mietobjekt gesondert zu berücksichtigen. Gilt dies auch für mehrere in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen?
VwGH 21.11.2007, 2003/13/0032