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Aus der jüngsten Rechtsprechung  

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (Bearb. VfGH-Erkenntnisse); StB Gerhard Gaedke (Bearb VwGH-Erkenntnisse); Univ. Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (Bearb. EuGH-Urteile)SWK 2007, R 15 Heft 9 v. 20.3.2007

§ 22 Z 2 EStG 1988

Anteile im Ausmaß von 6,25% begründen keine wesentliche Beteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers.

VwGH 20.09.2006, 2005/14/0104

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