§ 12 Abs 2 Z 2 UStG 1994
Die Finanzierung der Zurverfügungstellung behindertengerechter Fahrzeuge durch die Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen ist unter keinen der Ausnahmetatbestände nach § 12 Abs 2 Z 2 UStG zu subsumieren.
VwGH 13.09.2006, 2002/13/0115