Zusammenfassung: Der Autor behandelt in seinem Beitrag die Frage, ob die Zusammenfügung der beiden Formen zur Bewirkung einer Wiederaufnahme (auf Antrag bzw amtswegig) bzw die Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Entscheidung bei der amtswegigen ermessensgebundenen Wiederaufnahme sinnvolle Rechtsneuerungen darstellen würden.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 BAO; § 303 Abs 4 BAO