Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt die bilanzrechtliche Erfassung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwänden nach IAS/IFRS und stellt diese Vorgaben den Aktivierungspflichten im UGB vergleichend gegenüber. Weiters nimmt sie zur Definition des Komponentenansatzes und zur Abzugsfähigkeit der Erneuerung oder des Ersatzes der Komponenten Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 203 Abs 3 UGB; IAS 16.46; IAS 16.43; § 201 Abs 2 UGB; IAS 16.7; IAS 16.13