Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über einen Erlass des BMF, in dem dieses die Streichung des letzten Absatzes der Rz 3701 der EStR 2000 verfügt und somit auch Beziehern von Einkünften nach § 22 Z 2 EStG 1988 die Inanspruchnahme des Freibetrags für investierte Gewinne ermöglicht.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG