Zusammenfassung: Ein Lebensgemeinschaft steht dem Bezug eines Alleinerzieherabsetzbetrages entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 2 EStG 1988
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Zusammenfassung: Ein Lebensgemeinschaft steht dem Bezug eines Alleinerzieherabsetzbetrages entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 2 EStG 1988
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