Zusammenfassung: Betreuungsleistungen durch Arbeitnehmer auf Incentive-Reisen begründen keinen geldwerten Vorteil.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
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Zusammenfassung: Betreuungsleistungen durch Arbeitnehmer auf Incentive-Reisen begründen keinen geldwerten Vorteil.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
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