Zusammenfassung: Der Autor definiert den für die Finanzwissenschaft maßgeblichen Gebührenbegriff und beschreibt anhand von Verwaltungsabgaben, wasser-, Kanal-, Müllabfuhr- und Rundfunkgebühren die Querverbindungen zum Umsatzsteuerrecht.
Rechtsgrundlagen: § 168 Abs 2 WTBG; § 15 Abs 3 Z 4 FAG 2005; § 2 Abs 3 UStG