Zusammenfassung: Ausgaben für die Absolvierung eines NLP-Practitionerkurses können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
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Zusammenfassung: Ausgaben für die Absolvierung eines NLP-Practitionerkurses können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
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