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Aktuelle Kurzinformationen -Aufwendungen einer Volksschullehrerin

KurzinfoSWK 2007, K 6 Heft 13 v. 1.5.2007

§ 16 EStG

Ausgaben einer Volksschullehrerin für therapeutische Supervision, Lebens- und Sozialberatung können als Aus- und Fortbildungskosten qualifiziert werden.

VwGH 22.02.2007, 2002/14/0036

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