Zusammenfassung: Eine Zurechnung der im Rahmen einer Nachkalkulation aufgedeckten Fehlbeträge für die von einer GmbH betriebene Gastwirtschaft als verdeckte Gewinnausschüttung an die GmbH-Gesellschafter setzt den Nachweis der Geldzuwendung an den GmbH-Gesellschafter oder an eine diesem nahestehende Person voraus.
BFH 18.05.2006, III R 25/05