Zusammenfassung: Die berufliche Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung wird durch die infolge ehelicher Konflikten erfolgten Verlegung des Familienwohnsitzes in denselben Ort nicht ausgeschlossen.
BFH 04.04.2006, VI R 11/02
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG