Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit der Frage der Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer bei der einkommensteuerlichen Bewertung von laufenden Entnahmen und von Entnahmen im Rahmen einer Betriebsaufgabe auseinander. Dabei bezieht er auch zwei einschlägige Entscheidungen des UFS in seine Ausführungen mit ein und spricht sich generell für einen Nettoansatz des gemeinen Werts bzw Teilwerts aus. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass in Fällen einer nicht anfallenden Umsatzsteuerbelastung infolge des fehlenden Vorsteuerabzugsrechts beim Bezug der Leistung ausnahmsweise auch eine Entnahmebewertung auf Bruttobasis systemkonform sein kann.