Zusammenfassung: In dem Beitrag wird eine Entscheidung des BFH besprochen, in der dargelegt wird, dass Schadenersatzleistungen, die der Erwerber einer Mietwohnliegenschaft im Zuge der Vertragsaufhebung an den Veräußerer erbringt, um sich von der unrentablen Investition zu befreien, als vorab begründete vergebliche Werbungskosten in Abzug gebracht werden können. Erläutert werden dabei auch die Konsequenzen für die österreichische Steuerrechtslage.