§ 2 EStG; § 2 Abs 1 Z 6 LVO; § 18 Abs 1 Z 2 EStG 1988
Der VwGH prüft, ob die nebenberufliche Tätigkeit eines AHS-Lehrers als Architekt als Liebhaberei zu qualifizieren ist. Weiters nimmt er zur Abzugsfähigkeit der Pflichtbeiträge zur Kammer der selbständig Erwerbstätigen Stellung.