§ 124a Z 4 EStG 1988
Für die Beurteilung eines Veräußerungsgewinns ist nicht die Abwicklung, sondern der für den Steuerschuldner verbindliche Vertragsabschluss maßgeblich.
VwGH 20.04.2006, 2006/15/0019
§ 124a Z 4 EStG 1988
Für die Beurteilung eines Veräußerungsgewinns ist nicht die Abwicklung, sondern der für den Steuerschuldner verbindliche Vertragsabschluss maßgeblich.
VwGH 20.04.2006, 2006/15/0019