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Die Errichtung einer Stützmauer ist weder Wohnraumschaffung noch außergewöhnliche Belastung  

SteuernSWK 2006, S 892 Heft 32 v. 10.11.2006

Zusammenfassung: Sanierungskosten für eine Stützmauer können nicht als steuerliche außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht werden.

UFS 09.03.2006, RV/1700-W/02

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG; § 34 Abs 6 EStG; § 34 Abs 3 EStG

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