Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des UFS auseinander, in der dieser das Vorliegen eines steuerlichen Tauschgeschäfts anlässlich der Umschuldung eines Fremdwährungskredits im außerbetrieblichen Bereich und somit die Qualifikation des begründeten Kursgewinns als Spekulationsgewinn bejahte. Aufbauend auf einer Darstellung der möglichen Varianten der Fremdwährungsfinanzierung nimmt er zur Bestimmung der maßgeblichen Anknüpfung im Rahmen von Spekulationsgeschäften und zur zivilrechtlichen Einstufung der Fremdwährungsfinanzierung Stellung. Erwägungen zur Anwendung der zivilrechtlichen Betrachtungsweise bei der Konvertierung von Fremdwährungskrediten runden den Beitrag schließlich ab.