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Rückstellung für Gewährleistungsansprüche  

KurzinfoSWK 2006, K 17 Heft 32 v. 10.11.2006

Zusammenfassung: Eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit einer künftigen Verbindlichkeit rechtfertigt die Bildung einer Rückstellung.

UFS Linz 25.09.2006, RV/0160-L/04

Rechtsgrundlagen: § 9 EStG

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