Zusammenfassung: Eine Auslandsentsendung eines Grenzgängers für zwei Monate hat den Verlust des Grenzgängerstatus zur Folge; die unterjährige Beschäftigungsaufnahme hingegen führt zu einer Verkürzung des Beurteilungszeitraums.
Weiterführende Hinweise: BMF, 22.09.2006, EAS 2776