§ 93 Abs 2 BAO
Die Bezeichnung "Wohnungseigentumsgemeinschaft" entspricht selbst bei Beifügung eines steuerlichen Vertreters nicht der gebotenen Konkretisierung des Bescheidadressaten.
VwGH 15.02.2006, 2005/13/0179
§ 93 Abs 2 BAO
Die Bezeichnung "Wohnungseigentumsgemeinschaft" entspricht selbst bei Beifügung eines steuerlichen Vertreters nicht der gebotenen Konkretisierung des Bescheidadressaten.
VwGH 15.02.2006, 2005/13/0179