Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Bestimmung des geschützten Rechtsgut des finanzstrafrechtlichen Delikts der Abgabenhinterziehung bzw -verkürzung auseinander und zeigt in diesem Zusammenhang die Schwierigkeiten, die die enge Verknüpfung des Finanzstrafrechts mit dem Abgabenrecht aufwirft, auf. Weiters bezieht er die einschlägigen Lehrmeinungen zu dieser Frage in Deutschland und Österreich in seine Ausführungen mit ein.