Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die verfahrensrechtlichen Neuerungen im Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 und erläutern, welcher Stellenwert den Grundaufzeichnungen im Betrugsbekämpfungsgesetz eingeräumt wurde. Dabei nehmen sie - jeweils in einer vergleichenden Gegenüberstellung zur bisherigen Rechtslage - auch Stellung zu den Inhaltserfordernissen von Geschäftsbüchern, der gebotenen Nachvollziehbarkeit einzelner Geschäftsvorgänge und der Summenbildung und beschreiben die Vorgangsweise im Fall des Vorliegens von Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Geschäftsbücher und -aufzeichnungen. Kritik äußern die Verfasser an der mangelnden Definition des Begriffs der "Grundaufzeichnungen" im Betrugsbekämpfungsgesetz 2006.