§ 5 Abs 1 lit d FLAG aF
Einkünfte aus einer ganzjährige ausgeübten nebenberuflichen Tätigkeit können nicht mehr als Ferialeinkommen qualifiziert werden und sind daher bei der Bemessung des § 5 Abs 1 FLAG zu berücksichtigen.
VwGH 15.02.2006, 2002/13/0210