§ 201 Abs 4 BAO
Die Erlassung eines verfahrensrechtlichen Zurückweisungsbescheids erfordert keine Prüfung einer allfälligen Verjährung der Steueransprüche.
VwGH 15.02.2006, 2005/13/0133
§ 201 Abs 4 BAO
Die Erlassung eines verfahrensrechtlichen Zurückweisungsbescheids erfordert keine Prüfung einer allfälligen Verjährung der Steueransprüche.
VwGH 15.02.2006, 2005/13/0133