§ 2 EStG
Der Vwgh prüft, ob die Tätigkeit einer Vertreterin mit Vorführwaren steuerlich als Liebhaberei qualifiziert werden kann, betont aber, dass Buchführungsfehler oder Umsatzeinbussen die Annahme einer Einnahmenquelle nicht ausschließen.
§ 2 EStG
Der Vwgh prüft, ob die Tätigkeit einer Vertreterin mit Vorführwaren steuerlich als Liebhaberei qualifiziert werden kann, betont aber, dass Buchführungsfehler oder Umsatzeinbussen die Annahme einer Einnahmenquelle nicht ausschließen.