§ 9 BAO; § 80 BAO
Der VwGH beschreibt die Beweislastverteilung bei der Beurteilung der Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der Gesellschaft und erläutert, dass die Behörde allenfalls verpflichtet, die Vorlage zusätzlicher Beweise beim Geschäftsführers einzufordern.