§ 34 Abs 7 EStG
Schuldgeld kann steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
VwGH 15.02.2006, 2002/13/0054
§ 34 Abs 7 EStG
Schuldgeld kann steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
VwGH 15.02.2006, 2002/13/0054