Zusammenfassung: Die Autoren befassen sich auch Anlass einer Entscheidung des deutschen Bundesarbeitsgerichts mit der Frage, ob Bonusmeilen, die im Rahmen einer vom Dienstgeber bezahlten Dienstreise erworben werden, als geldwerte Vorteile zu qualifizieren sind, die der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Dabei erläutern sie auch allfällige Ähnlichkeiten zum steuerfreien Trinkgeld.
Bundesarbeitsgericht, 11.04.2006, GZ AZR 500/05