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Altersteilzeit/Blockmodell - Erfüllungsrückstand als Verbindlichkeit

SteuernBMFSWK 2006, S 451 Heft 14 v. 10.5.2005

Zusammenfassung: Erfüllungsrückstände des Dienstgebers im Rahmen eines Altersteilzeit-Blockmodells sind in der Bilanz nicht als Rückstellung , sondern als Verbindlichkeit zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen: Rz 2441a EStR 2000 idF EStR 2000-Wartungserlass 2005; § 4 Abs 1 EStG 1988; Rz 3451b EStR 2000; § 303 BAO; § 3 Z 1 lit b VO BGBl II 435/2005; § 236 BAO

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