Zusammenfassung: Verluste im Ausmaß von 10% der Einnahmen im zweiten und dritten Betriebsjahr eines Cafe-Restaurants rechtfertigen die Annahme der Liebhaberei nicht.
Vwgh, 02.03.2006, 2006/15/0018
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG
Zusammenfassung: Verluste im Ausmaß von 10% der Einnahmen im zweiten und dritten Betriebsjahr eines Cafe-Restaurants rechtfertigen die Annahme der Liebhaberei nicht.
Vwgh, 02.03.2006, 2006/15/0018
Rechtsgrundlagen: § 2 EStG